Anonymschreiben – Sprachprofiling und vergleichende
Autorschaftsbestimmung
Detektiv-Kurier 02/2001
Von Raimund H. Drommel
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Neue Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Detektiven
und Gutachtern
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Einerseits werden Detektive immer mehr zu Allroundern,
andererseits müssen sie in ihrer Arbeit immer öfter
den Rat und die Hilfe von spezialisierten Experten
und Gutachtern einholen. Bisweilen haben Detektive
es auch mit anonymen Tatschreiben zu tun, ohne sofort
urheberschaftsverdächtige Personen ermitteln und Vergleichmaterialien
von diesen beschaffen zu können. Kein Grund zur Resignation.
Denn auch das (reine) Sprachprofiling liefert Erkenntnisse,
die noch weithin unbekannt sind (siehe Aufsatz „Bewerber-
und Mitarbeitercheck“ in Detektiv-Kurier Heft 1/2001).
Wie in den nachfolgend skizzierten Beispielfällen
können die entsprechenden von Sprachprofilern erstellten
Urheberprofile sogar zu einer gezielteren Ermittlung
und letztendlich – durch Sprachvergleich – zu einer
Identifikation des Täters führen.
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Etwa 120 Erpressungsversuche mit der Drohung Lebensmittel
zu vergiften, gehen Jahr für Jahr bei deutschen Nahrungsmittelherstellern
ein. Deutschland liegt damit international an der Spitze.
Überwiegend betroffen sind große Konzerne. Von der Welle
der Erpressungen und Drohungen sind Hersteller von Lebensmitteln,
Getränken, Pharmazeutika und Kosmetika betroffen. Coca-Cola
Deutschland, die Getränkefirmen „Eckes“ und „Underberg“,
der Babykosthersteller Alete sowie Maggi und die Penny-Märkte
als auch Thomy von Nestlé gehören zu den bekanntesten Adressaten
von spektakulären und in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen
Erpressungs- und Drohversuchen. Nicht nur Konzerne sondern
auch mittelständische Unternehmen der Lebensmittel- und
verarbeitenden Industrie sind Zielscheibe derartiger Straftaten.
In den letzten Jahren wurden zunehmend Fälle von schwerer
Erpressung mit weitreichenden Folgen für die betroffenen
Unternehmen und Konsumenten bekannt. Laut Statistik ist
seit 1984 die Anzahl an bekannt gewordenen Produktverunreinigungen
und folgenden Erpressungen um mehr als 500 % gestiegen.
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt dabei mit jährlich
ca. 120 Fällen an Produkterpressung weltweit einen führenden
Stellenplatz ein. (siehe Textkasten: Spektakuläre Fälle
von Produkterpressung)
In diesem Einsatzbereich für Detektive bietet sich mit
dem Sprachvergleich, genauer gesagt: der vergleichenden
Autorschaftsbestimmung ein Feld, auf dem Detektive mit Gutachtern
zusammenarbeiten können. Es zeigt sich zunehmend, dass eine
fundierte sprachwissenschaftliche Analyse zwar eine notwendige,
aber keinesfalls hinreichende Bedingung für den kriminalistischen
und rechtlichen Erfolg zum Wohle unserer Auftraggeber, Klienten
und Mandanten ist. Und selbst diese Analyse kann nur dann
erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Detektive Ausgangsmaterialien
liefern, die den Anforderungen für wissenschaftliche Analysen
entsprechen.
Ganz entscheidend aber ist das gesamte Krisen-Management,
sind die gewählten Strategien in dem „Berater-Dreieck“ Detektiv
– Sachverständiger – Jurist. Und schon sind wir bei einem
weiteren Problempunkt und bei der Frage nach einem Königsweg:
Wie weit darf der Detektiv den Gutachter unterstützen, ohne
dass dessen Objektivität/Neutralität (eventuell später von
einem cleveren Strafverteidiger) in Frage gestellt werden
kann?
Sprachprofiling: Neue Zugriffsweisen auf den
Täter
Im Gegensatz zur Text-/Sprachanalyse liefert ein Täterprofil
keine spezifische Täteridentität. Allerdings können einem
derartigen Profiling entscheidende Erkenntnisse entnommen
werden, die näher beschreiben, welche Art von Person die
Tat begangen haben könnte.
Bei Anonymschreiben ohne Vergleichsmaterial (klassische
Ermittlungssituation I: Sprachprofiling) gelangen wir hingegen
zu durchaus beachtlichen Ergebnissen.
Die Kriminalpolizei und auch der Polizeipsychologe hielten
beispielsweise den Autor einer anonymen Anzeige aufgrund
seiner spezifischen Handhabung der deutschen Sprache für
einen Türken. Das Sprachprofiling indessen ergab ein völlig
anderes Bild: Geistig-sprachlicher Urheber des Anonymschreibens
war jemand, der sich offenbar den Kabarettisten Helmut F.
Albrecht, alias Ali („Chefe ...“) aus Anatolien, zum Vorbild
genommen hatte. Der Schreiber hatte kabarettistisch überzogen.
So schreibt kein echter Türke!
Was also unterscheidet Sprachprofiling von dem klassischen
oder auch von dem aktuellen (psychologischen) Profiling?
Sprachprofiling hat seine Wurzeln zunächst in der Philologie
(Individualstilistik), vor allem aber in der modernen Sprachwissenschaft
und in deren Teildisziplinen, besonders der Textlinguistik.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch seinen individuellen
sprachlichen Code und seine individuelle kommunikative Programmierung
hat. Unser Individualprogramm bewirkt, dass wir uns in gleichen
Sprachsituationen gleich verhalten, also die gleichen für
uns typischen sprachlichen Merkmale produzieren. Den empirischen
Hintergrund für die sprachlichen Merkmale bilden diverse
Datenbanken. Die sprachwissenschaftlichen Kategorien werden
mit bewährten psychologischen Kategorien ergänzt.
Es leuchtet ein, dass Sprachprofiling, der Zugriff über
die Sprache also, in vielem genauer ist als Profiling ohne
sprachwissenschaftlichen Hintergrund. Geschlechtsspezifischer
Sprachgebrauch ist z.B. nur über eine linguistische Textanalyse
in Verbindung mit Sprachdatenbanken zufriedenstellend zur
Geschlechtsbestimmung zu erkennen, das Alter des Autors
nur unter Berücksichtigung der Entwicklung des Deutschen
in den letzten 50 Jahren; die Muttersprache des Anonymus’
ermitteln wir allein durch eine Konsistenzprüfung des Textes
unter Beiziehung entsprechender Teildisziplinen (wie der
Fremdsprachenlinguistik, der kontrastiven Linguistik oder
der Fehlerlinguistik), seinen Beruf nur mit Hilfe der Fachsprachenlinguistik.
Damit soll nun das nicht-linguistische Profiling mit all
seinen Facetten in keiner Weise abgewertet werden. Ganz
im Gegenteil. Beide Zugriffsweisen können einander hervorragend
ergänzen. Und dem Ermittler wird recht sein, was zum Erfolg
führt.
Autorschaftsbestimmung durch Textvergleich:
Beweisverwertung aus linguistischer Sicht
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Ein im Dezember 2000 analysiertes
Anonymschreiben (Drogenangelegenheit), gerichtet an
eine Handelskette.
„SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN!
ICH HABE AN SIE EINE ANZEIGE ZU MACHEN,
DIE EINE IHRER ANGESTELLTEN BETRIFFT.
GEHEN SIE IM INTERESSE IHRER KUNDSCHAFT
DIESER ANZEIGE AUF JEDEN FALL NACH – DENN
ES IST WICHTIG, AUCH WENN ICH IHNEN MEINEN
NAMEN NICHT NENNEN KANN.
ES HANDELT SICH UM FRL. BETTINA
... (HANDY-NR: ...). SIE IST UNTER
ANDEREM SO NEHME ICH AN IN DER ... ZWEIG-
STELLE AUF DER ... STRASSE IN ... ALS
FILIALLEITERIN ODER ÄHNLICHES TÄTIG.
ICH WEISS, DASS FRL. ... SOWOHL DROGEN
BESITZT, DIESE SELBST KONSUMIERT UND EBEN-
SO VERSUCHT, ANDERE UNSCHULDIGE PERSONEN
MIT HINEINZUZIEHEN, INDEM SIE IHNEN OHNE UM-
SCHWEIFE DROGEN ANBIETET.
BITTE UNTERNEHMEN SIE EILIG ETWAS, DAMIT NICHT
EINES TAGES IHRE KUNDEN ZU OPFERN WERDEN!
BESTEN DANK – FÜR ALLE GESCHÜTZTEN!“
Das Sprachprofil: Frau, mittleres
Alter, nicht im Betrieb. Treffer! Diese Person wurde
überführt.
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Oft gibt es nur eine einzige Zugriffsmöglichkeit zu den
erforderlichen Vergleichstexten, die von den Tätern sodann
schnellstmöglich beseitigt oder vernichtet werden. Daher
ist es ganz entscheidend, dass Detektive ihren Blick für
beweisrelevantes Vergleichsschriftgut schärfen, um dem Sachverständigen
neben den Anknüpfungstatsachen eine zureichende Grundlage
für die Beweissicherung zu bieten
Zunächst einmal benötigt der Gutachter Vergleichstexte,
welche die verdächtigen Personen eindeutig selbst sprachlich
verfasst haben (Eindeutigkeitskriterium).
Diese Vergleichstexte sollten der gleichen oder zumindest
einer ähnlichen Textsorte angehören wie die inkriminierten
Textproduktionen (Textsortenkriterium); am besten vergleicht
man Brief mit Brief, Konzept mit Konzept usw. Es ist grundsätzlich
nicht zulässig, z. B. gesprochene Sprache mit geschriebener
Sprache oder Betriebsfest-Lyrik mit Prosa zu vergleichen,
auch wenn es bei manchen Verfassern gelegentlich einige
Merkmale gibt, die sich (textsortenunabhängig) in ihren
verschiedensten Sprachproduktionen wiederfinden.
Da sich der Sprachstil eines Menschen im Laufe der Zeit
verändert, sollten die Vergleichstexte möglichst zeitnah
zu den inkriminierten, firmenschädigenden Textproduktionen
sein (Zeitnähekriterium).
Von dem so definierten Vergleichsschriftgut, also von all
jenen Texten verdächtiger Mitarbeiter(innen), die dem Eindeutigkeitskriterium,
dem Textsortenkriterium und dem Zeitnähekriterium genügen,
wird sodann eine möglichst große Menge benötigt (Quantitätskriterium).
Liegen genügend Vergleichstexte dieser Art vor, dann kann
unter Umständen, d.h. vorbehaltlich juristischer Einschränkungen,
z.B. in Fällen von Anonymen Business Mobbing (ABM), sogar
auf die Kooperation mit verdächtigen Mitarbeitern verzichtet
werden. Nahezu optimale Analysebedingungen ergeben sich
daher bei einem möglichst umfangreichen urhebereindeutigen
Vergleichsschriftgut in Form sehr gut lesbarer Ablichtungen
sortengleicher Texte mit möglichst geringem zeitlichen Abstand
zueinander und zu dem/den Tatschreiben.
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