Lügendetektion, Bewerber und Mitarbeiter-Check
(Detektiv-Kurier 01/2001)
Von Raimund H. Drommel
Institut für Angewandte Kommunikationswissenschaften
Download: Bewerbercheck.pdf
Das technische Verfahren „TrusterPro“
Funktionsweise und Technik
Lügendetektoren (Polygraphen) herkömmlicher Art registrieren
den psychischen Stress einer Person, etwa über Parameter
wie Pulsfrequenz, Blutdruck, Atmung, Hautfeuchtigkeit (Schweißabsonderung)
oder Hautwiderstand und verlangen einen Körperkontakt. Die
Testperson muss also körperlich verfügbar (anwesend) sein
und zudem wird ihr bei diesem Verfahren bewusst sein, dass
sie getestet wird. Die Testsituation der Versuchsperson
birgt das Risiko zusätzlicher Unschärfen für die Ergebnisse
(Stress bereits allein durch die Prüfungssituation) und
setzt – zumindest nach rechtsstaatlichen Normen – die Einwilligung
und/oder Kooperation der Probanden voraus.
Kerngedanke von Truster ist, dass psychischer Stress, Gefühlsregungen
und vieles mehr ihren Niederschlag in unserer Sprechstimme,
im Sprachsignal, findet. Das Computerprogramm, heute als
TrusterPro auch in Europa angeboten19, extrahiert aus der
menschlichen Stimme für die Wahrheitsbeurteilung wichtige
Informationen. Das Programm stellt die Stimmwellen mathematisch
dar und rechnet sie in drei Schritten („emotionale Basiswerte”,
„kognitive Daten”, „Lügenwahrscheinlichkeit”) mit verschiedenen
Algorithmen („Schritt-für-Schritt-Verfahren”) durch. Es
schließt aus acht elementaren Sprachprogrammen auf die Lügenwahrscheinlichkeit
eines getesteten Satzes. Für diese acht Parameter liefert
das Liberman-Programm aus dem Stimmbild der Testperson Kurven
zu der Lügenrate (Stress und Anspannung), der Lügenwahrscheinlichkeit
(Verhältnis zwischen individuellen Daten und allgemeinen
Lügenmustern), der physischen Gesamtreaktion (körperliche
Stabilität), der mentalen Gesamtbelastung (geistige Stabilität),
der kognitiven Anspannung (Zustimmung oder Ablehnung zu
den eigenen Worten), der Gefühlsregung (emotionale Empfindungen)
und in der gedanklichen Anspannung (Grad geistiger Reflexion
und Auslastung) sowie die SOS (= Say or Stop)-Kurve (Tendenz
zur Verheimlichung von Information).
Eigenschaften
- die einzelsprachunabhängige Truster-Technologie arbeitet
mit allen Sprachen und Dialekten
- Truster operiert auf jedem modernen Multimedia-PC oder
Laptop (Computer-Anforderungen: Minimum: Pentium II, Arbeitsspeicher:
32 MB; Empfehlung: Pentium III, Arbeitsspeicher: 128 MB
; Betriebssysteme: Windows 95, Windows 98, NT 4.0)
- Der Offline-Modus gestattet eine detaillierte Bewertung
aufgezeichneter gesprochener Sprache
- Der Sofort-Analyse-Modus liefert ein direktes Feedback
auf dem Computer-Schirm während eines laufenden Gespräches:
„Sprecher ist unsicher“, „Falschaussage“, „Hoher Stress“
usw.
- Die Software ist leicht installierbar und hat eine
Schnittstelle mit jedem konventionellen Telefonsystem
- Hohe Trefferquoten: Entwickler und Vertreiber verweisen
darauf, dass unabhängige Tests ergeben haben, dass Truster
mindestens so exakt arbeitet wie der herkömmliche Polygraph
Analyse-Modalitäten:
Online-Modus
Dieser Modus liefert einen Täuschungsbefund und einen Stress-Indikator
in Echtzeit, wobei die Analyse sowohl bei einem Telefongespräch
als auch bei einem Face-to-Face Gespräch durchgeführt werden
kann. Die Software erlaubt es dem Operator, besondere Segmente
des Gespräches zu markieren, liefert ein graphisches Echtzeit-Profil
von neun verschiedenen Sprech-Kriterien und erzeugt einen
beschreibenden Bericht am Ende des Anrufes/Gespräches.
Automatischer Offline-Modus
Jedes Gespräch kann aufgezeichnet und – falls erforderlich
– im PC für spätere Analysen gespeichert werden. Die automatische
Funktion führt dann eine Analyse durch und zeigt die Bedeutungs-Bereiche
innerhalb der Konversation an.
Anrufbeantworter-Modus
Früher aufgezeichnetes Material kann zur späteren Bezugnahme
oder detaillierten Analyse in das Software-System importiert
werden. Die Truster-Software bewältigt Radio-, TV- oder
Echtzeit-Aufzeichnungen; und sie kann die Aufzeichnungen
in gleicher Weise erfassen wie ein ganz normaler Kassettenrecorder.
Der Gebrauch dieses Modus’ beansprucht allerdings eine große
Speicherkapazität der Festplatte (7 MB für je 10 Minuten).
Interview-Modus
Dieser Modus erlaubt die Verwendung individuell gestalteter
Fragebögen für eher formalisierte Interviewsituationen,
bei denen ein strukturiertes Format erforderlich ist. Dieser
Modus liefert zwei Arten von Analysen, eine Voranalyse,
die sofort nach jeder wichtigen Frage/Antwort erscheint
und eine detaillierte Version, die am Ende der Durchführung
geliefert wird. Begleitend zu der Analyse werden die detaillierten
Berichte zu Täuschung und Stress für jede vordefinierte
Hauptfrage/Hauptantwort durch ein professionelles graphisches
Display vervollständigt. Der Interview-Modus wurde in Polygraph-kompatibler
Form konzipiert.
Der Lügendetektor (Polygraph)
|
|
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Polygraph von
den weltberühmten deutschsprachigen Psychologen Max
WERTHEIMER und Carl Gustav JUNG entwickelt – zur „Aufklärung
eines Verdachts“. Schon kurz darauf wurde der Polygraph
in die USA exportiert. Nachdem in Nordamerika von
John LARSON im Jahre 1921 der erste Polygraph gebaut
worden war, wurde dieses Instrument zur Verbrechensaufklärung
und zum Unschuldsbeweis zunehmend häufiger von der
US-amerikanischen Kriminalpolizei eingesetzt und gehört
dort heutzutage zum Alltag kriminalpolizeilicher Täterschaftsermittlung.
Monica Lewinsky sollte sich testen lassen und lehnte
ab.
|
O. J. Simpson saß am Lügendetektor und fiel durch.
Der Polygraph entlarvte den ehemaligen Football-Star
als Lügner, als er steif und fest behauptete, er habe
seine Ex-Frau und deren Freund nicht ermordet.
In den USA gehört der Lügendetektortest zum juristischen
Alltag. Eine Million Beschuldigte werden pro Jahr
an das Gerät zur Wahrheitsfindung angeschlossen. Auch
außergerichtlich wird das Verfahren eingesetzt. Wer
einen Job beim Geheimdienst CIA oder der Bundespolizei
FBI will, muss die Prozedur über sich ergehen lassen.
Pharmakonzerne und mehr als die Hälfte der US-Polizeibehörden
lassen ihre Mitarbeiter durch den Lügendetektor testen,
um internen Drogenmissbrauch zu bekämpfen.
|
Kontroverse Sichtweisen der Gerichte
|
|
Die Zulassung von sogenannten „polygraphischen Gutachten“
ist in der Bundesrepublik seit Jahren umstritten.
1954 Maßgeblich ist ein Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs (BGH). Damals verboten die höchsten
Richter die Anwendung in Strafverfahren. Begründung:
Unabhängig von der Verlässlichkeit verletze der Test
die Menschenwürde sowie die Freiheit der Willensentscheidung.
1994 Familienprozess in Bamberg. Zwei Töchter
lebten nach der Scheidung bei ihrer Mutter. Diese
warf dem Kindesvater sexuellen Missbrauch vor. Polygraph-Test
Ergebnis: Die Ehefrau hatte gelogen.
1981 Der Bundesgerichtshof bestätigte nochmals:
Der Polygraph-Test ist menschenunwürdig. Der Verdächtige
würde wie ein messbarer Gegenstand behandelt.
1997 Umdenken des Bundesverfassungsgerichts.
Es entschied: „Die Verwendung von Ergebnissen einer
solchen Untersuchung im Strafrecht bewegt sich innerhalb
des eingeräumten Rahmens.“ Und hält, gegenüber seiner
früheren kategorischen Ablehnung, nunmehr den Einsatz
eines Lügendetektors zur Feststellung des dringenden
Tatverdachtes neben anderen Beweismitteln für möglich.
Beschluss des BVerfG vom 15. 10. 1997 ( Az.: 2 BvR
1211/97)
1998 Strafverfahren mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 17. Dezember 1998 (1 StR 156/98 und 1
|
StR 258/98). Das Gericht spricht dem Lügendetektor
jeglichen Beweiswert ab und weist auf die Manipulationsmöglichkeiten
bei den derzeitigen Verfahren hin.
1998 Strafprozess vor dem Amtsgericht Malchin.
In Mecklenburg-Vorpommern wird ein 52jähriger vom
Vorwurf frei gesprochen, seine seit kurzem von ihm
geschiedene 50jährige Frau vergewaltigt zu haben.
Das Gutachten auf der Grundlage des Lügendetektortests
stützte seine Unschuldsbeteuerung. Das Amtsgericht
hatte als erstes deutsches Gericht den Lügendetektor
als Beweismittel in einem Strafverfahren zugelassen.
Zur Begründung hatte der Amtsrichter gesagt, er fühle
sich verpflichtet, moderne Verfahren im Gericht einzuführen.
1998 Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
lehnte den Einsatz des Polygraphs ab. Es argumentierte,
dass es schließlich dem Gericht obliege, über die
Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder Prozessbeteiligten
zu befinden. Außerdem würde durch einen Lügendetektortest
die Möglichkeit des Gerichts zur eigenen Beurteilung
des Sachverhalts stark eingeschränkt. Im Endeffekt
bliebe dem Gericht nur noch das Ergebnis des Lügendetektors
zu akzeptieren, sofern es sich zur Anerkennung dieser
Vorgehensweise entschließe. Damit übernehme eine Maschine
„wesentliche Teilbereiche der richterlichen Beurteilungstätigkeit“.
(Az.: 4 Sa 639/97)
|
Fazit
Fehlentscheidungen in der Personalverwendung und Auswirkungen
von Mitarbeiterdelikten verursachen in den deutschen Unternehmen
jährlich insgesamt Schäden in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages.
Wirksames Mittel zur Prävention und Eindämmung derartiger
Schadensgrößen sind – auch wenn teilweise umstritten – die
verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Detektive
können als externe und objektive Betrachter im Zusammenwirken
mit Spezialisten diesbezüglich beachtliche Ergebnisse erbringen.
|