Kachelmann-Syndrom
Bonus-Kapitel zum Buch "Der Code des Bösen"
(exklusiv auf diesen Webseiten)
Strafprozess(un)recht?
Kaum weniger inszeniert als die Provokationen des Routiniers
Schwenn wirken die Auftritte der Nebenklägerin Simone.
Als sie vor Gericht erschien, um die angebliche Vergewaltigung
zu schildern, hielt sie ein Buch mit dem Titel Der
Soziopath von nebenan in die Kameras. Solcherlei theatralische
Gesten könnten selbst unvoreingenommene Beobachtern
den Eindruck erwecken, dass auch Simone von
Puppenspielern gesteuert wird eine weitere
Parallele zur Causa Bornholm/Nußbaum.
Doch damit noch immer nicht genug der Gemeinsamkeiten. Johann
Schwenn ist nicht nur der vorläufig letzte Rechtsanwalt
des zum Frosch entzauberten Ex-Wetterprinzen er war
auch der erste Rechtsbeistand, dem Bornholm seine Verteidigung
anvertraute. Aber der Casting-Agent entzog ihm schon bald
wieder sein Vertrauen: Schwenn hat sich laut Bornholm seinem
eigenen Mandanten gegenüber unerträglich arrogant
betragen und ihn nur bruchstückhaft über neu gewonnene
Erkenntnisse und seine Verteidigungsstrategie informiert.
Überdies argwöhnte Bornholm, der in Hamburg ansässige
Schwenn sei selbst in das norddeutsche Juristen-Netzwerk
verstrickt, das seine Verurteilung frühzeitig beschlossen
habe.
Die aus meiner Sicht fatalste Parallele zwischen beiden
Prozessen ist jedoch die sprachkriminalistische Unbedarftheit
der jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Ebenso wie bei der Causa Bornholm hätten Polizei und
Staatsanwaltschaft auch vor Kachelmanns Verhaftung, spätestens
aber unmittelbar im Anschluss erst einmal diese grundlegende
Frage prüfen müssen: Passen die anfänglichen
Aussagen von Simone bei Polizei und Staatsanwaltschaft
ohne Einschränkung zu ihrem Individualstil?
Dieser Individualstil der Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess
kann bestimmt werden durch Analysen ihrer
- Moderationsbeiträge im Radio, sofern aufgezeichnet,
- Chat- oder Forenbeiträge, Facebook-Äußerungen
usw.,
- E-Mails und Briefe sowie
- Tagebuchaufzeichnungen.
Dabei ist auch ihre persönliche sprachliche Variationsbreite
zu erfassen: die Unterschiede zwischen mündlichem und
schriftlichem Sprachstil, zwischen Texten, die in Eile oder
mit Distanz, bei Ruhe oder in Aufregung angefertigt wurden.
Ferner muss bei den vergleichenden Analysen berücksichtigt
werden, dass eine (einmalige) Vergewaltigung eine Extremerfahrung
darstellt, die das Opfer niemals vorher erlebt hat. Wenn
es über dieses Ereignis berichtet, so wird sich seine
Sprech- oder Schreibdisposition normalerweise radikal von
jeder anderen Disposition unterscheiden, in der es sich
jemals vorher sprachlich geäußert hat.
Die eilfertig von einigen Journalisten aufgestellte (und
in unzähligen Medien blind wiederholte) Behauptung,
Simone habe einfach eine Vergewaltigungs-Story
aus ihrer Lieblingsserie Verbotene Liebe für
ihre Anzeige abgekupfert, hat sich als haltlos herausgestellt.
Gleichwohl steht auch im Fall Kachelmann die Frage im Raum,
die sich im Fall Bornholm/Nußbaum als Dreh- und Angelpunkt
erwiesen hat: Passen die Schilderungen der angeblichen Vergewaltigung
vielleicht deshalb nicht zum individuellen Sprachstil der
angeblich Geschädigten, weil sie nicht aus deren eigenem
Erleben geschöpft sind, sondern aus einschlägigen
Fiktionen wie Fernsehserien oder Liebesromanen?
Anlass zu diesem Verdacht hat Simone auch insofern
gegeben, als sich zumindest die von ihr zunächst geschilderte
Vorgeschichte der angeblichen Vergewaltigung als Lüge
herausgestellt hat. Anfangs behauptete sie nämlich,
durch ein anonymes Schreiben von Kachelmanns Untreue erfahren
zu haben. Dieser Brief habe zwei Flugtickets enthalten,
die auf den Namen des Wettermanns und einer anderen Frau
ausgestellt waren. Im Begleitschreiben habe der Satz gestanden:
Er schläft mit ihr. Erst nach wochenlangem
Leugnen räumte Simone ein, dass sie diesen
Satz selbst geschrieben hatte. Hat sie möglicherweise
die gesamte anonyme Sendung mitsamt den Tickets
selbst fabriziert?
Ein erfahrener sprachkriminalistischer Gutachter kann diese
Fragen zweifelsfrei beantworten und wenn seine Antwort
ein klares Ja ist, dann kann es auch im Fall Kachelmann
nur ein Urteil geben: Freispruch für den Angeklagten.
Ein Wettermoderator darf meteorologische Satellitenbilder
wie Seelengemälde ausdeuten. Die Richter der Mannheimer
Strafkammer aber haben einzig und allein über die Frage
zu befinden, ob der Angeklagte im Sinn des Strafgesetzbuchs
schuldig geworden ist.
Ferndiagnostisch ließ sich erst recht im Dezember
letzten Jahres nicht klären, ob Kachelmann ein
kaltblütiger Vergewaltiger, eine Art spätpubertierender
Hallodri oder schlichtweg ein Opfer der Nebenklägerin
ist. Dass er Der Soziopath von nebenan ist,
darf jedoch bezweifelt werden. .
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